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AGB

Die AGB's auf einen Blick

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von
Klingend G Showtechnik – Inhaber: Gabriel Görg
im Bereich Veranstaltungstechnik, Vermietung von Equipment sowie technischen Dienstleistungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§2 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Bestätigung

  • oder Durchführung der Leistung

§3 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde:

  • ist der Rechnungsbetrag vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Übergabe der Mietgegenstände fällig

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften zu verlangen

  • sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen

§4 Leistungen und Änderungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit:

  • dies dem Auftraggeber zumutbar ist

  • und der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt

(z. B. Austausch durch gleichwertige Technik)

§5 Rücktritt des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn:

  • vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden

  • der Auftraggeber notwendige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt

  • Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände nicht erbracht werden können

Schadenersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§6 Rücktritt des Auftraggebers (Stornierung)

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung verlangen:

  • bis 30 Tage vor Termin: 30 %

  • 30–15 Tage vor Termin: 50 %

  • 15–7 Tage vor Termin: 80 %

  • weniger als 7 Tage: 100 %

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  • Genehmigungen (z. B. Ordnungsamt)

  • Sicherheit der Veranstaltung

  • geeignete Stromversorgung und Infrastruktur

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die technischen Voraussetzungen erfüllt sind

  • keine Gefährdung für Personen oder Equipment besteht

§8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet:

  • unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden

Die Haftung für Schäden aus:

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    bleibt unberührt.

Für Schäden durch:

  • unsachgemäße Nutzung

  • Dritte (z. B. Gäste der Veranstaltung)
    haftet der Auftraggeber.

Der Auftraggeber haftet für:

  • Verlust

  • Diebstahl

  • Beschädigung der Mietgegenstände während der Mietdauer

§9 Mietgegenstände

Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • zur sorgfältigen Behandlung

  • zur Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand

Bei Schäden oder Verlust haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

§10 Kaution

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.

Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände erstattet.

§11 Zahlungsmodalitäten

Zahlungen erfolgen:

  • per Überweisung

  • oder nach Vereinbarung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

§12 Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit:

  • Kaufleuten

  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts

ist Würzburg.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.