AGB
Die AGB's auf einen Blick
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von
Klingend G Showtechnik – Inhaber: Gabriel Görg
im Bereich Veranstaltungstechnik, Vermietung von Equipment sowie technischen Dienstleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§2 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Bestätigung
oder Durchführung der Leistung
§3 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde:
ist der Rechnungsbetrag vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Übergabe der Mietgegenstände fällig
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften zu verlangen
sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen
§4 Leistungen und Änderungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit:
dies dem Auftraggeber zumutbar ist
und der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt
(z. B. Austausch durch gleichwertige Technik)
§5 Rücktritt des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn:
vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden
der Auftraggeber notwendige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt
Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände nicht erbracht werden können
Schadenersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§6 Rücktritt des Auftraggebers (Stornierung)
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung verlangen:
bis 30 Tage vor Termin: 30 %
30–15 Tage vor Termin: 50 %
15–7 Tage vor Termin: 80 %
weniger als 7 Tage: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Genehmigungen (z. B. Ordnungsamt)
Sicherheit der Veranstaltung
geeignete Stromversorgung und Infrastruktur
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
die technischen Voraussetzungen erfüllt sind
keine Gefährdung für Personen oder Equipment besteht
§8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet:
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden
Die Haftung für Schäden aus:
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
bleibt unberührt.
Für Schäden durch:
unsachgemäße Nutzung
Dritte (z. B. Gäste der Veranstaltung)
haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber haftet für:
Verlust
Diebstahl
Beschädigung der Mietgegenstände während der Mietdauer
§9 Mietgegenstände
Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
zur sorgfältigen Behandlung
zur Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand
Bei Schäden oder Verlust haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§10 Kaution
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.
Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände erstattet.
§11 Zahlungsmodalitäten
Zahlungen erfolgen:
per Überweisung
oder nach Vereinbarung
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
§12 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit:
Kaufleuten
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
ist Würzburg.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
